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Information zur Schneeräumpflicht

Die Schneeräumung und Glättebeseitigung auf Gehwegen obliegt den Eigentümern bzw. in Übertragung den Mietern oder Pächtern der angrenzenden Grundstücken, hierzu zählen auch angrenzende öffentliche Treppen und Verbindungswege.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg sieht vor, dass die vorgenannten Örtlichkeiten nach dem Schneefall in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in der Breite von einem Meter von Schnee freizuhalten sind.

An Sonn- und Feiertagen gilt dies in der Zeit von 9 bis 20 Uhr.

Geräumter Schnee ist so zu lagern, dass dieser den fließenden Verkehr sowie Fußgänger nicht behindert.

Die Verwendung von Streusalzen und streusalzähnlichen Mitteln ist nur bei Blitzeisbildung und Eisregen erlaubt.