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Satzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge – Wiederkehrender-Beitrag-Satzung – in der Gemeinde Spiesen-Elversberg beschlossen.
Diese Satzung wird hiermit gemäß § 12 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg vom 11. November 1988, zuletzt geändert durch die 1. Änderung der Satzung durch die Gemeinde Spiesen-Elversberg über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde Spiesen-Elversberg vom 13. Mai 2008 öffentlich bekannt gemacht.

Wiederkehrender-Beitrag-Satzung