A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsbezirk I (Elversberg)
der Gemeinde Spiesen-Elversberg
Der Schiedsbezirk I (Elversberg) ist vakant und ist von daher neu zu besetzen.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Saarländische Schiedsordnung (SSchO) werden interessierte Personen hiermit aufgefordert sich zu melden.
Personen, welche an der Wahrnehmung des Amtes interessiert und bereit sind, sich zur Wahl zu stellen, können ab sofort persönlich oder schriftlich ihre Bereitschaft beim Bürgermeister der Gemeinde Spiesen-Elversberg verbindlich erklären.
Gem. § 2 Abs. 1 der Saarländischen Schiedsordnung können Personen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind, zu Schiedsleuten berufen werden.
Lt. § 2 Abs. 2 SSchO kann das Amt nicht bekleiden,
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
- wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.
Nach § 2 Abs. 3 SSchO soll in das Amt nicht berufen werden,
- wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
- wer nicht in dem Schiedsbezirk wohnt;
- wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die Schiedsleute werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Wahl der Schiedsleute erfolgt gem. § 3 Abs. 1 SSchO durch den Gemeinderat.
Die Schiedsleute vertreten sich bei Verhinderung gegenseitig.
Die Meldungen von Interessenten für das Amt des Schiedsmannes haben bis spätestens 01.05.2023 in der o. a. Art und Weise zu erfolgen.
Die jährliche Aufwandsentschädigung für eine Schiedsperson in der Gemeinde Spiesen-Elversberg beträgt 600 €.
Spiesen-Elversberg, den 31.03.2023
gez.
Bernd Huf
Bürgermeister