zurück zur Übersicht

Bebauungsplan "Im Großenbruch, 3. Abschnitt" in der Gemeinde Spiesen-Elversberg

Ortsteil Elversberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Spiesen-Elversberg hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 gemäß §1 Abs.3 und §2 Abs.1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Großenbruch, 3. Abschnitt" einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 26.03.2020 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Im Großenbruch, 3. Abschnitt", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Im Ortsteil Elversberg der Gemeinde Spiesen-Elversberg befindet sich inmitten der bebauten Ortslage, entlang der Straße „Am Ring" eine Potenzialfläche zur Nachverdichtung des Siedlungskörpers.

Die Gemeinde Spiesen-Elversberg beabsichtigt aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauland, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.

Im Bebauungsplan „Im Großenbruch, 2. Abschnitt", der im Jahr 1968 als Satzung beschlossen wurde, war der Großteil des Plangebietes als Grünfläche festgesetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3.000 m2.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan „Im Großenbruch, 3. Abschnitt" ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Im Großenbruch, 2. Abschnitt" von 1968.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiesen-Elversberg stellt für das Gebiet eine Grünfläche dar. Der Bebauungsplan ist somit nicht aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und der orientierenden Baugrunduntersuchung, in der Zeit vom 25.05.2020 bis einschließlich 25.06.2020 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Spiesen-Elversberg, Bauamt, Zimmer 214, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Es wird wegen der derzeitigen Corona-Problematik und der damit verbundenen eingeschränkten Öffnungszeiten des Rathauses um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06821/791-169 gebeten.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach §3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Spiesen-Elversberg (www.spiesen-elversberg.info) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Ihre Einsichtnahme- und Beteiligungsrechte vor Ort bleiben hiervon unberührt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Email-Adresse: vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Spiesen-Elversberg, 07.05.2020
 

Der Bürgermeister
Bernd Huf

 

Anlage:
Baugrunduntersuchung
Bebauungsplan
Begründung Bebauungsplan