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Handel und Gewerbe

Aktuelle Neuerungen zu den Fördergrundsätzen der Überbrückungshilfe III

Um die Substanz der Wirtschaft in der Corona-Pandemie zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteilt.

Hierzu das Wichtigste in Kürze:

  • Die Antragsberechtigung wird stark vereinfacht
  • Die Obergrenze der Förderung wird auf 1,5 Mio. Euro für einen Fördermonat angehoben
  • Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen
  • Erweiterung der Positionen förderfähiger Fixkosten.
  • Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist nach wie vor nur über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. möglich.

Weitere und ausführlichere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie auf der Internet-Seite der Gemeinde Spiesen-Elversberg unter
https://www.spiesen-elversberg.de/informationen-buergerbeteiligung/corona-aktuelle-informationen-und-regeln oder
bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen, Tel. 06821/8001, www.wfg-nk.de oder Anfragen per Mail an info@wfg-nk.de.