Das Bürgerservicebüro informiert:
Mitteilung personenbezogener Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Aufklärung über die Widerspruchsrechte gemäß § 50 Abs. 5 (BMG)
Die Gemeinde Spiesen-Elversberg weist daraufhin, dass nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetz die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über den Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und die Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, wenn die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben.
Personen, die nicht wünschen, dass ihre Daten für diese und weitere Wahlen an die oben genannten Gruppen weitergeleitet werden, beantragen dies bitte persönlich innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Bekanntmachung beim Bürgerservicebüro der Gemeinde Spiesen-Elversberg.
66583 Spiesen-Elversberg, den 28.01.2021
gez.
Huf
Bürgermeister