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Kontaktnachverfolgung eingeschränkt

Wichtige Mitteilung an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Neunkirchen

Das Gesundheitsamt des Landkreises Neunkirchen kann die Kontaktnachverfolgung nicht mehr in vollem Umfang darstellen. Positiv getestete Personen werden telefonisch kontaktiert, eine weitere Fallbearbeitung der Kontaktpersonen ist jedoch nicht mehr möglich. Zukünftig obliegt es der positiv PCR-bestätigten Person selbst, ihre Kontakte zu benachrichtigen.

„Wir müssen auf das Prinzip der Priorisierung umsteigen. Wir müssen uns auf die Fallermittlung bei größeren Ausbruchsgeschehen in Kitas, Schulen sowie Alten-und Pflegeheimen konzentrieren. Der Schutz der vulnerablen Gruppen hat Priorität. Oberstes Ziel ist es, Ausbruchsgeschehen einzudämmen und den Schutz vulnerabler Personengruppen sicher zu stellen. Ich appelliere an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Wir haben lange versucht die Kontaktnachverfolgung aufrecht zu erhalten, aber aufgrund den täglich steigenden Neuinfektionen, ist dies nicht mehr vollem Umfang darstellbar. Unsere Priorisierung in der Kontaktnachverfolgung nun zu schärfen, ist zum Schutz der vulnerablen Gruppen notwendig. In anderen Bundesländern wie ist dies seit Wochen praktizierter Alltag“, erläutert Landrat Sören Meng.

Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger daher um Mithilfe: Wenn Sie ein positives Testergebnis per Mail oder App mitgeteilt bekommen oder wenn Sie wissen, dass sie Kontakt zu einem positiv Getesteten hatten, verhalten Sie sich bitte entsprechend der geltenden Regelungen:

Empfehlungen und rechtlichen Regelungen

  • Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich in einer Arztpraxis auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit auch viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Kostenfreie Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
     
  • Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest müssen zur Bestätigung einer PCR-Testung machen lassen und sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
     
  • Die Kontaktdaten der ungeimpften engen Kontaktpersonen von der positiv getesteten Person über ein Formular per Mail an gesundheitsamt@landkreis-neunkirchen.de gesendet werden. Denn nur diese erhalten daraufhin einen Quarantäne-Bescheid der Ortspolizeibehörde.
     
  • Ungeimpfte Kontaktpersonen müssen sich sofort selbst in Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig beendet werden
    * durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,    
    * durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.
     
  • Auch Geimpfte sollten sich regelmäßig testen lassen.
     
  • Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt per Mail an in Verbindung zu setzen.


Das Landratsamt hat auf seiner Homepage eine genaue Beschreibung der richtigen Vorgehensweise für positiv Getestete und Kontaktpersonen hinterlegt. Diese ist zu finden unter www.landkreis-neunkirchen.de