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Ratten-Sichtungen in den Straßen und Gärten

Die Gemeinde führt in jedem Jahr eine Rattenbekämpfung im Kanalnetz durch. Dort wird zweimal die Wirkung kontrolliert und ggf. nachbelegt.
Parallel werden uns immer wieder Ratten-Sichtungen in Gärten und Straßen gemeldet. Wir haben das Thema mit der Fachfirma diskutiert, da die Vermutung nahe liegt, dass die gesichteten Ratten aus den Kanälen kommen. Dies wird von den Experten jedoch verneint.
Die Ratten in den Kanälen hätten auf Grund der guten Nahrungsversorgung dort keinen Grund diese durch Futter an der Oberfläche zu ergänzen. Dort handele es sich vorwiegend um Wanderratten, die vor allem durch Komposter und Vogelfutterhäuschen angelockt würden. Letztendlich bestätigen auch die meisten Anrufer, dass in Ihrem Wohnumfeld viele Komposter in Gärten genutzt werden oder Vögel gefüttert werden.
Beides ist sicherlich sinnvoll und jeder Gartenfreund kennt den Nutzen. Doch gerade bei der Vogelfütterung kann man darauf achten, dass Ratten keinen Zugang zum Futter haben, z.B. Vogelhäuschen aufhänge, Futterbehälter gut verschließen.
Ansonsten kann man dann nur noch auf dem Privatgelände Köderfallen aufstellen, wie es sie in jedem Baumarkt zu kaufen gibt. Man sollte darauf achten, dass es für Haustiere sichere Fallen sind, bei denen diese den Köder nicht erreichen können.

Tipps:

  • Ratten sind extrem anpassungsfähige Tiere, die nahezu alle Lebensräume besiedeln können, wenn sie dort Nahrung vorfinden. Auch von Müll werden die Nager angezogen. Durch sorgsamen Umgang mit Abfällen und rechtzeitige Bekämpfungsmaßnahmen kann man einer Rattenplage aber schon im Voraus vorbeugen:
  • Keine Abfälle über die Toilette oder den Ausguss entsorgen – sie tragen zur Vermehrung von Ratten in der Kanalisation bei.
  • Komposter nur mit Bioabfällen (keine Fleischabfälle!) befüllen und Rattensicher geschlossen aufstellen.
  • Mülltonnen und gelbe Säcke müssen fest geschlossen an einem für Ratten unzugänglichen Ort aufbewahrt werden. Sie dürfen erst am Abend vor der Abfuhr an den Straßenrand gestellt werden.
  • Rattenbefall auf Privatgrundstücken ist meldepflichtig. Bitte wenden Sie sich an unser Ordnungsamt unter 06821/791-109. 
  • Ebenso ist jeder verpflichtet, sich um die Beseitigung des Rattenbefalls auf dem eigenen Grundstück selbst zu kümmern.
    Professionelle Hilfe finden Sie dazu im Branchenbuch.
  • zur Verordnung über Rattenbekämpfung auf saarland.de