Bekanntmachung im Detail

Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie Auskünfte personenbezogener Daten an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 2 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

Aufklärung über die Widerspruchsrechte gemäß § 50 Abs. 5 (BMG)

Die Gemeinde Spiesen-Elversberg weist daraufhin, dass nach § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes die Meldebehörde, auf Verlangen, an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen darf. Die Auskunft beinhaltet den Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad, die Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

Weiterhin darf die Meldebehörde Adressbuchverlagen, gemäß § 50 Abs. 3 BMG, Auskunft zu allen Einwohnern, die das 18 Lebensjahr vollendet haben, erteilen. Die Auskunft umfasst den Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und die derzeitigen Anschriften.

Gem. § 50 Abs. 5 BMG hat die betroffene Person jedoch das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Personen, die nicht wünschen, dass ihre Daten den oben genannten Stellen übermittelt werden, beantragen dies bitte persönlich innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Bekanntmachung beim Bürgerservicebüro der Gemeinde Spiesen-Elversberg.

66583 Spiesen-Elversberg, den 08.12.2021

gez.       
Bernd Huf                                                              
Bürgermeister