Bekanntmachung im Detail

Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S 682) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. l S. 1341) hat der Gemeinderat am 30.06.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 21.768.869 Euro

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 21.587.043 Euro

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf 181.826 Euro

 

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.969.614 Euro

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.698.389 Euro

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf - 1.717.775 Euro

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 1.717.775 Euro

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird fesetzgesetzt auf 950.000 Euro 

 

$ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 5.000.000 Euro

 

$ 5

Eine Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnis wird nicht festgesetzt.

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 0,00 Euro

 

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 395 v. H.

2. Gewerbesteuer 395 v.H.

 

$ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 30.06.2022 beschlossene Stellenplan.

 

Spiesen-Elversberg, den 04. Juli 2022

gez.

Huf

Bürgermeister

 

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach den §§ 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsicht ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Spiesen-Elversberg genehmige ich

- gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.717.775 Euro und

- gem. $ 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 950.000 Euro

St. Ingbert, den 10.08.2022

im Auftrag

gez. Thomas Kreusch

Der Haushaltsplan 2022 liegt nach der Veröffentlichung an sieben Werktagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Spiesen-Elversberg, Hauptstraße 116, Zimmer Nr. 313 zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Spiesen-Elversberg, den 23.08.2021

gez. 

Bernd Huf

Bürgermeister

 

Gem. $ 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.