Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 werden im Saarland Gemeinderäte, Stadträte, Orts- und Bezirksräte, Kreistage, die Regionalversammlung und der Regionalverbandsdirektor/die Regionalverbandsdirektorin gewählt. Zeitgleich wird auch über die Verteilung der Sitze im EU-Parlament abgestimmt.

Hier finden Sie alle Informationen rund um die bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen 2024 für die Gemeinde Spiesen-Elversberg.

Hier gehts zur Beantragung der Briefwahl:

Briefwahlbeantragung 

 

Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 in der Gemeinde Spiesen-Elversberg

Wie funktioniert das? Welche Möglichkeiten gibt es?


online beantragen

  • Mittels QR-Code auf Ihrem Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung,
  • auf der Seite www.Spiesen-Elversberg.de per Button <Briefwahl beantragen> oder
  • per Email durch einen formlosen Antrag an wahlamt@spiesen-elversberg.de
    Dazu benötigen wir folgende Angaben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, und Ort).

Bitte geben Sie, wenn möglich, immer Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer von Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief an.
Online-Anträge können nur persönlich gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.


mittels Wahlbenachrichtigungsbrief

  1. Beantragung der Briefwahlunterlagen mit dem Antragsformular auf der Rückseite des Wahlbenach-richtigungsbriefes
  2. Formular ausfüllen und unterschreiben,
  3. ausreichend frankiert per Post zusenden an Gemeinde Spiesen-Elversberg, Wahlamt, Hauptstr. 116, 66583 Spiesen-Elversberg oder direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.

persönlich beantragen

Eine persönliche Antragstellung ist nur während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich.

Am besten vereinbaren Sie einen Termin

  • auf unserer Internetseite,
  • wahlamt@spiesen-elversberg.de
  • oder Tel.: 06821/791-105

Sie können dann direkt vor Ort wählen und Ihre Stimmzettel in die Urne werfen.

Wer den Antrag auf Briefwahl für eine andere Person stellt, benötigt hierzu die schriftliche Vollmacht dieser Person.

Jeder Bevollmächtigte darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.