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Öffentliche Steuermahnung

Die am 15.05.2024 und früher fällig gewordenen Gemeindesteuern, Gebühren und Beiträge laut Steuer- und Gebührenbescheid werden hiermit gemahnt.

 

Die Zahlung muss bis zum 30.05.2024 erfolgen, da andernfalls die Rückstände im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingezogen werden. Außerdem werden Gebühren und Säumniszuschläge erhoben.

 

 

Spiesen-Elversberg, den 16.05.2024

 

Die Gemeindekasse

als Vollstreckungsbehörde

Schmidt

Kassenverwalterin