Lärmaktionsplan

Der von Verkehr, Industrie und Freizeitaktivitäten verursachte Lärm stellt eines der wichtigsten lokalen Umweltprobleme in Europa dar und ist zunehmend Gegenstand von Beschwerden der Öffentlichkeit. Eine erhöhte Umgebungslärmbelastung ist nicht nur eine erhebliche Belästigung, sondern hat auch Auswirkungen auf die Gesundheit.

Ziel eines Lärmaktionsplanes ist es nun, den Umgebungslärm zu reduzieren, aber dennoch die ruhigen Gebiete als solche zu schützen und zu erhalten.

Der Rat der Gemeinde Spiesen-Elversberg hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 den Lärmaktionsplan beschlossen.
Die Aktionsplanung erfolgt auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrechtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG.

Innerhalb der Gemeinde Spiesen-Elversberg sind folgende Hauptverkehrsstraßen betroffen:

  • BAB 8 (Bundesautobahn A8)
  • L 112 (Heinitzstraße/St. Ingberter Straße)
  • L243 (Hauptstraße, Ortseingang bis etwas zum Rathaus)
  • L285 (Neunkircher Straße/Hermannstraße)

Den Lärmaktionsplan der Stufe III finden Sie hier zum Download.

Lärmaktionsplan

Weitere Informationen zum Thema „Umgebungslärm“ erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Internetadresse:

https://saarland.de/9046.htm

Für mehr Informationen rund um Lärmkartierungen und mehr folgen Sie den folgenden Links: