Hinweis zur elektronischen Kommunikation
Die Gemeinde Spiesen-Elversberg möchte den bisherigen informativen e-mail-Verkehr mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen uneingeschränkt aufrecht erhalten. Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle auf unserer Internetseite oder an die in den gemeindlichen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen geschickt werden. Für die rechtsverbindliche Kommunikation gelten besondere Bedingungen, die Sie im folgenden finden.
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Gemeinde Spiesen-Elversberg bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung.
Für Verwaltungsverfahren richtet sich die Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes ( SVwVfG ). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Gemeinde Spiesen-Elversberg eröffnet diesen Zugang nach den nachfolgend veröffentlichten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen.
Die Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Spiesen-Elversberg finden Sie PDF Datei hier.
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Ab dem 28.12.2009 können Sie HIER EU-DLR relevante Leistungen der Gemeinde Spiesen-Elversberg elektronisch beantragen