Bekanntmachung im Detail

BEKANNTMACHUNG DER EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES „SPORTPARK KAISERLINDE“ BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES „1. ÄNDERUNG SPORTPARK KAISERLINDE“

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Rat der Gemeinde Spiesen-Elversberg in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sportpark Kaiserlinde“ beschlossen hat.

In der gleichen Sitzung hat der Rat der Gemeinde Spiesen-Elversberg den Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sportpark Kaiserlinde“ bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen. 

Ziel des Bebauungsplanes:

Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist die Anpassung der Bebauungsplan-Inhalte an den tatsächlichen Stand der Bebauung:

  • Verzicht auf die wasserduchlässige Befestigung der Stellplätze, da diese aufgrund des Einbaus von sogenannten Z2-Massen nicht mehr zulässig war
  • Aus den gleichen Gründen musste die vorgesehene intensive Stellplatzeingrünung reduziert werden.
  • Die Tatsache, dass die Stellplätze asphaltiert werden mussten, führten zu einer Änderung des Entwässerungskonzeptes. So musste zur Versickerung des Niederschlagswasser ein Mulden-Rigolen-System am Böschungsfuß vorgesehen werden. Dieses hatte auch Auswirkungen auf die Abgrenzungen des Sondergebietes sowie der festgesetzten Waldfläche.
  • Die Änderungen des Bebauungsplanes machten zudem eine Überarbeitung der ökologischen Bilanzierung erforderlich.

Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit

vom 25.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022

während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Öffnungszeiten der Verwaltung

Vormittags:

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Nachmittags:

Montag, Dienstag, Mittwoch: 13 bis 16 Uhr

Donnerstag: 13 bis 18 Uhr

Gleichzeitig wird der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Gemeinde Spiesen-Elversberg (www.spiesen-elversberg.de/rathaus/oeffentliche-auslegung-im-rahmen-des-baurechts/)

zum Download bereitgestellt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen liegen vor:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB 
  • Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)
  • Textteil des Bebauungsplanes (Teil B)
  • Begründung des Bebauungsplanes

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse https://argusconcept.planungsbeteiligung.de kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 25.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Email vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie

Zur Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes in der derzeit anhaltenden Coranavirus-Pandemie wird um eine telefonische Anmeldung unter Telefonnummer bzw. Email gebeten. Die im öffentlichen Raum derzeit übliche Abstandsregelung (mindestens 1,50 m zu anderen Personen) sowie das Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes ist auch innerhalb des Rathauses zu beachten.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Spiesen-Elversberg oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Spiesen-Elversberg oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Spiesen-Elversberg oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Spiesen-Elversberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.