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Einebnung von Grabstätten

Hauptfriedhof in Elversberg und Friedhof Gänsberg in Spiesen

Die Ruhefristen gemäß § 11 der derzeit gültigen Friedhofssatzung vom 13.12.2012 auf den o. a. Friedhöfen sind bei vielen belegten Grabstätten abgelaufen. Gräber/Grabfelder deren festgesetzte Nutzungsfrist (= Ruhefrist) abgelaufen ist, werden ab dem 1.9.2020 wie nachfolgend eingeebnet:

1.Alle Gräber auf dem Hauptfriedhof im Ortsteil Elversberg, deren Nutzungsfrist vor dem 31.12.2016 abgelaufen ist.

2.Alle Gräber auf dem Friedhof Gänsberg im Ortsteil Spiesen, deren Nutzungsfrist vor dem 31.12.2016 abgelaufen ist.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Hinterbliebenen, die für die Pflege der Gräber verantwortlich sind, werden aufgefordert, alle baulichen Anlagen (Grabsteine, Grabplatten, Einfriedungen), insofern sie von einer von ihnen selbst beauftragten Fachfirma entfernt werden sollten, sowie die Bepflanzung und sonstige Gegenstände der Grabstätten, deren Ruhefrist abgelaufen ist, vor dem1.9.2020 zu beseitigen.

Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht entfernten Anlagen von der Gemeinde entschädigungslos entsorgt. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Spiesen-Elversberg, Friedhofsverwaltung, Zimmer 201, Frau Mannebach
Tel.: 06821/701-112 oder per Mail: .

Spiesen-Elversberg, den 12.5.2020
 

Huf
Bürgermeister