Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl des Deutschen Bundestages statt.
Hier finden Sie alle Informationen rund um die bevorstehenden Bundestagswahl 2025 für die Gemeinde Spiesen-Elversberg.
Bei Rückfragen rund zum Thema Bundestagswahl 2025 steht das Wahlteam unter wahlamt@spiesen-elversberg.de für weitere Fragen zur Verfügung.
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Weitere Bekanntmachung
Repräsentativwahlbezirk bei der Bundestagswahl 2025:
Wie bei vergangenen Wahlen wird auch bei der diesjährigen Bundestagswahl eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. In der Gemeinde Spiesen-Elversberg ist hiervon der Briefwahlbezirk Spiesen 1 betroffen, dh. nur die Wahlberechtigten, die per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen werden.
In diesem Wahlbezirk werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel für die Bundestagswahl, auf denen Unterscheidungsaufdrucke (nach Geburtsjahr und Geschlecht in 6 Gruppen) vermerkt sind, verwendet. Wie bei jedem Stimmzettel sind keine personenbezogenen Daten enthalten.
Diese Statistik gibt im Nachgang Aufschluss über die Wahlbeteiligung sowie die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländer.
Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist hierbei ausgeschlossen!
Allgemeine Informationen
Versand der Wahlbenachrichtigungen: Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis spätestens 01.02.2025
Briefwahlunterlagen:
Mit Ihrer Wahlbenachrichtigung oder unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Versendung der Briefwahlunterlagen erst ab dem 10.02.2025 beginnt. Der Grund hierfür ist, dass die Stimmzettel voraussichtlich erst Ende KW 6/2025 an die Wahlämter versendet werden.
Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:Jetzt Briefwahl beantragen
Sollte es zu einer abweichenden Öffnung des Briefwahlbüros kommen, erfahren Sie es tagesaktuell hier.
Briefwahlbüro:
Ab dem 10.02.2025 ist die Briefwahl im Rathaus möglich. Somit haben Sie die Möglichkeit direkt vor Ort Ihre Stimme abzugeben oder die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro:
Das Briefwahlbüro wird vom 10.02.2025 bis 21.02.2025 geöffnet sein. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:
Mo.-Do.: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr.: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sonderzeiten:
21.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
22.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr: Letzter Zeitpunkt für die Erteilung eines neuen Wahlscheines, wenn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren ist (§28 Abs. 10 BWO)
23.02.2025: 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr: Schluss der Entgegennahme von Wahlscheinanträgen in den Fällen des §25 Abs. 2 BWO sowie bei plötzlicher Erkrankung §27 Abs. 4 BWO