Aufforderung zur Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten gemäß § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg

Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung zur Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten gemäß § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg

Bei einer Überprüfung der Friedhöfe der Gemeinde Spiesen-Elversberg durch die Friedhofsverwaltung wurde festgestellt, dass verschiedene Gräber schon seit längerer Zeit von den Angehörigen oder Hinterbliebenen nicht mehr gepflegt werden. Diese Gräber wurden mit einem gelben Aufkleber gekennzeichnet.

Besonders betroffen sind Grabstätten, bei denen die vertraglich eingetragenen Nutzungsberechtigten bereits verstorben sind, obwohl die reguläre Nutzungszeit der Grabstätte noch läuft. Nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung geht die Pflicht zur ordnungsgemäßen Grabpflege und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit mit dem Tod des Nutzungsberechtigten auf die gesetzlichen Nachfolger bzw. die Hinterbliebenen über.

Gemäß § 29 der Friedhofssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg kann das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entzogen werden, wenn die Grabstätte nicht den Vorschriften entsprechend angelegt oder in der Unterhaltung vernachlässigt worden ist. Sollten sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten, beginnend mit dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung , keine Nutzungsberechtigten gegenüber der Gemeinde zu erkennen geben, wird gem. § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung das Nutzungsrecht entschädigungslos entzogen und die Grabstätte eingeebnet. 

Hauptfriedhof Elversberg

Name

Feld

Reihe

Nr.

Else Walter

9

7

11

Edmund Schmidt

10

4

23

  Ilse und Edmund Schmidt

6

11

 18

Roman Bohrmann

9

4

43

  Maria Cäcilia Herrmann

   9

   2

   2

     

 

Friedhof Gänsberg in Spiesen

Name

Feld

Reihe

Nr.

Jörg Kurt Aiello

1A

6

3

 

Spiesen-Elversberg, den 12.10.2026

 

 

Bernd Huf

Bürgermeister