Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten gemäß § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg
Bei einer Überprüfung der Friedhöfe der Gemeinde Spiesen-Elversberg durch die Friedhofsverwaltung wurde festgestellt, dass verschiedene Gräber schon seit längerer Zeit von den Angehörigen oder Hinterbliebenen nicht mehr gepflegt werden. Diese Gräber wurden mit einem gelben Aufkleber gekennzeichnet.
Besonders betroffen sind Grabstätten, bei denen die vertraglich eingetragenen Nutzungsberechtigten bereits verstorben sind, obwohl die reguläre Nutzungszeit der Grabstätte noch läuft. Nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung geht die Pflicht zur ordnungsgemäßen Grabpflege und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit mit dem Tod des Nutzungsberechtigten auf die gesetzlichen Nachfolger bzw. die Hinterbliebenen über.
Gemäß § 29 der Friedhofssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg kann das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entzogen werden, wenn die Grabstätte nicht den Vorschriften entsprechend angelegt oder in der Unterhaltung vernachlässigt worden ist. Sollten sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten, beginnend mit dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung , keine Nutzungsberechtigten gegenüber der Gemeinde zu erkennen geben, wird gem. § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung das Nutzungsrecht entschädigungslos entzogen und die Grabstätte eingeebnet.
Hauptfriedhof Elversberg
Name | Feld | Reihe | Nr. | |
Else Walter | 9 | 7 | 11 | |
Edmund Schmidt | 10 | 4 | 23 | |
Ilse und Edmund Schmidt | 6 | 11 | 18 | |
Roman Bohrmann | 9 | 4 | 43 | |
Maria Cäcilia Herrmann | 9 | 2 | 2 | |
Friedhof Gänsberg in Spiesen
Name | Feld | Reihe | Nr. |
Jörg Kurt Aiello | 1A | 6 | 3 |
Spiesen-Elversberg, den 12.10.2026
Bernd Huf
Bürgermeister
