Einebnung von Grabstätten

Bekanntmachung
Einebnung von Grabstätten

 

auf dem Hauptfriedhof Elversberg, dem Waldfriedhof in Elversberg, dem Friedhof Neunkircher Straße in Elversberg und dem Friedhof Gänsberg in Spiesen.

 

Die Ruhefristen gemäß § 11 der derzeit gültigen Friedhofssatzung vom 30.10.2025 auf den o. a. Friedhöfen sind bei vielen belegten Grabstätten abgelaufen. Gräber/Grabfelder, deren festgesetzte Nutzungsfrist (= Ruhefrist) abgelaufen ist, werden ab September wie nachfolgend eingeebnet:
 

  1. Alle Gräber auf dem Hauptfriedhof im Ortsteil Elversberg, deren Nutzungsfrist abgelaufen ist.
  2. Alle Gräber auf dem Friedhof Neunkircher Straße im Ortsteil Elversberg, deren Nutzungsfrist abgelaufen ist.
  3. Alle Gräber auf dem Waldfriedhof im Ortsteil Elversberg, deren Nutzungsfrist abgelaufen ist.
  4. Alle Gräber auf dem Friedhof Gänsberg im Ortsteil Spiesen, deren Nutzungsfrist abgelaufen ist.

 

Die Nutzungsberechtigten bzw. Hinterbliebenen, die für die Pflege der Gräber verantwortlich sind, werden aufgefordert, alle baulichen Anlagen (Grabsteine, Grabplatten, Einfriedungen), insofern sie von einer von ihnen selbst beauftragten Fachfirma entfernt werden sollten, sowie die Bepflanzung und sonstige Gegenstände der Grabstätten, deren Ruhefrist abgelaufen ist, vor dem 31.08.2026 zu beseitigen.

 

Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht entfernten Anlagen von der Gemeinde entschädigungslos entsorgt. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.

 

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Spiesen-Elversberg, Friedhofsverwaltung, Zimmer 202, Frau Minor-Malygin, Tel.: 06821/791-202 oder per Mail:

t.minor-malygin@spiesen-elversberg.de.

 

Spiesen-Elversberg, den 23.02.2026

Bernd Huf

Bürgermeister