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Genehmigung der Haushaltssatzung für 2021

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Spiesen-Elversberg für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert  durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2020  (Amtsbl. I S. 1341) hat der Gemeinderat am 29.04.2021

folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf    21.293.862,00 Euro
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    21.974.218,00 Euro
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf    -680.356,00 Euro

2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    3.410.481,00 Euro
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    4.872.804,00 Euro
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf    -1.462.323,00 Euro

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    1.828.594,00 Euro
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    1.070.000,00 Euro
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf    758.594,00 Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen 
wird festgesetzt auf    1.462.323,00 Euro

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 
wird festgesetzt auf    1.580.000,00 Euro

§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 
wird festgesetzt auf    10.000.000 ,00 Euro 


§ 5
Eine Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebniswird nicht festgesetzt.

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes 
wird festgesetzt auf    680.356 ,00 Euro 

§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer 
 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240  v.H. 
 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)     395  v.H. 

 2. Gewerbesteuer     395  v.H. 

§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 29.04.2021  beschlossene Stellenplan.


Spiesen-Elversberg, den 29.04.2021

gez.
Huf
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach den §§ 91 Abs.4 und 92 Abs.2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsicht ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Spiesen-Elversberg genehmige ich 
- gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen 
in Höhe von    1.462.323,00 Euro
- gem. § 91 Abs. 4 KSVG den genehmigungspflichtigen Teil des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von    1.580.000,00 Euro


St.Ingbert, 17. August 2021

Im Auftrag
gez. Thomas Kreusch

Der Haushaltsplan 2021 liegt nach der Veröffentlichung an sieben Werktagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Spiesen-Elversberg, Haupstraße 116, 
Zimmer Nr. 313 zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Spiesen-Elversberg (www.spiesen-elversberg.de).

Spiesen-Elversberg, den 20.08.2021


gez.
Bernd Huf
Bürgermeister
"Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund 
dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen."