Um die Substanz der Wirtschaft in der Corona-Pandemie zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteilt.
Hierzu das Wichtigste in Kürze:
- Die Antragsberechtigung wird stark vereinfacht
- Die Obergrenze der Förderung wird auf 1,5 Mio. Euro für einen Fördermonat angehoben
- Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen
- Erweiterung der Positionen förderfähiger Fixkosten.
- Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist nach wie vor nur über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. möglich.
Weitere und ausführlichere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie auf der Internet-Seite der Gemeinde Spiesen-Elversberg unter
https://www.spiesen-elversberg.de/informationen-buergerbeteiligung/corona-aktuelle-informationen-und-regeln oder
bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen, Tel. 06821/8001, www.wfg-nk.de oder Anfragen per Mail an info@wfg-nk.de.