Vertreter aus 15 saarländischen Kommunen trafen sich im Sitzungssaal des Rathauses, um sich über ein brisantes Thema auszutauschen.
Wiederkehrende Beiträge sind ein Thema, das die saarländischen Kommunen und die saarländische Politik immer wieder beschäftigt.
Die Gemeinde Spiesen-Elversberg erhebt für den Ausbau öffentlicher Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) wiederkehrende Beiträge, soweit diese innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder in Gebieten liegen, für die die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hinzu werden die Ausbaubeiträge für alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, den Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.
Einmalige Beiträge werden für den Ausbau einer einzelnen Verkehrsanlage, z.B. einer bestimmten Straße, erhoben. Bei der wiederkehrenden Beitragserhebung wird dagegen eine Kalkulation vorgenommen, die die Kosten auf alle Eigentümer auf mehrere Jahre verteilt werden.
Der Unterschied macht sich für die Beitragspflichtigen vor allem in der Höhe und Häufigkeit der zu entrichtenden Beiträge bemerkbar. Während einmalige Beiträge sehr selten (in der Regel alle 35 bis 40 Jahre), dafür aber in beträchtlicher Höhe deutlich anfallen, sind wiederkehrende Beiträge - nämlich jährlich - zu entrichten, dafür aber in geringerer Höhe.
Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr. Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch einen besonderen Feststellungsbescheid festgestellt werden. Dies beruht auf der Satzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg über die Erhebung wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom 21. Juli 2022.
Das Netzwerktreffen wurde initiiert, um Wissen zu teilen und sich über verschiedene Problemstellungen und Lösungsansätze auszutauschen.
Durch den regen Austausch konnten alle neue Erkenntnisse und Ansätze in die jeweiligen Verwaltungen mitgenommen werden, um so der stagnierenden Umsetzung der Reform der Straßenbeiträge entgegenzuwirken.