Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

Das Bürgeramt informiert:

Aufgrund der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung-FeV), Anlage 8c (zu § 24a Abs. 2 Satz 1), müssen alle EU-Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999-2001 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Kartenführerschein mit befristeter Gültigkeit des Dokumentes (15 Jahre) umgetauscht werden.

Dieser Umtausch kann, ohne vorherige Terminabsprache, während der Öffnungszeiten des Bürgeramtes beantragt werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 €.

Mitzubringen sind: Bundespersonalausweis, bisherige Fahrerlaubnis sowie ein neues biometrisches Passbild. Die Produktionszeit des Führerscheins beträgt momentan 2-3 Wochen.

Bildquelle: Von Bundesdruckerei - https://www.kba.de/.../FE_Klassen/Muster/muster_node.html