Die Gemeinde Spiesen-Elversberg hat im Zuge der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ihren Lärmaktionsplan überarbeitet. Die EU verfolgt mit der EU Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG das Ziel, ,,schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern". Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BlmSchV) sowie weitere untergesetzliche Regelwerke.
Wegen neuer Berechnungsverfahren sowie Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BlmSchV) wurden alle Lärmkarten der 3. Runde für die 4. Runde neu berechnet. Die Kartierungsergebnisse der 3. und 4. Runde sind in der Regel nicht vergleichbar. Darin ist die Überarbeitung eines Lärmaktionsplanes begründet.
Zuständig für die Erarbeitung der Lärmkarten und der darauf aufbauenden Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind im Saarland die Gemeinden und Städte. § 47d BlmSchG schreibt die Erstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenwegen sowie in Ballungsräumen vor. Der Lärmaktionsplan der 4. Runde wurde am 27.06.2024 im Gemeinderat verabschiedet.
Der Lärmaktionsplan kann auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden:
www.spiesen-elversberg.de unter „Rathaus" und dann „Öffentliche Bekanntmachungen".
Eine grundsätzliche Änderung der Lärmsituation entlang den Hauptverkehrsstraßen wurde nicht festgestellt; die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 3. Runde wurden erneut aufgegriffen.