Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 beschlossen.
Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut:
„Die Verbandsversammlung stellt den durch den von der Verbandsversammlung eingesetzten Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 gemäß § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit § 101 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) fest. Dem Verbandsvorsteher wird gern. Abs. 2 Satz 2 Entlastung erteilt.“
Den Beschluss über die Feststellung des Jahresergebnisses 2023 mache ich hiermit gemäß § 101 Absatz 3 KSVG öffentlich bekannt
Der Jahresabschluss liegt ab dem Tage dieser Veröffentlichung im Rathaus, Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar, Zimmer 100, an sieben Tagen während der
Dienstzeit (montags- donnerstags von 8.00 Uhr- 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr- 12.00
Uhr) öffentlich aus.
Sulzbach/Saar, den 04.03.2025
gez.
Michael Adam Verbandsvorsteher