BEKANNTMACHUNG DER EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „UMFELD URSAPHARM-ARENA AN DER KAISERLINDE, ELVERSBERG-NORD“ SOWIE ZUR PARALLELEN TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
BEKANNTMACHUNG DER FRÜHZEITIGEN ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Spiesen-Elversberg in seiner Sitzung am 25.06.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Umfeld Ursapharm-Arena an der Kaiserlinde, Elversberg-Nord“ beschlossen hat. In der gleichen Sitzung wurde auch die Einleitung des Verfahrens zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich beschlossen.
In der Sitzung am 25.06.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Spiesen-Elversberg den Bebauungsplan sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung
Ziel der beiden Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die nördliche Erweiterung und funktionale Ergänzung des Sportparks Kaiserlinde im Umfeld der Ursapharm-Arena. Der Bebauungsplan „Elversberg-Nord“ betrifft vor allem die nördlich und nordöstlich der Ursapharm-Arena gelegenen Flächen im Übergang zu den Waldflächen und zur Hüttenstraße.
Geplant ist die planungsrechtliche Sicherung zusätzlicher Fanstellplätze, zweier neuer Sportplätze, eines Waldkindergartens sowie eines Sport- und Gesundheitszentrums. Einer der Sportplätze soll als Ersatz-Gemeindesportplatz insbesondere der DJK Elversberg und zugleich dem Schulsport der Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsschule dienen. Der zweite Sportplatz soll insbesondere dem Nachwuchsleistungszentrum des SV Elversberg sowie der Frauenmannschaft zur Verfügung stehen.
Mit der Planung reagiert die Gemeinde Spiesen-Elversberg auf die Weiterentwicklung der Ursapharm-Arena zu einem Bundesligastandort sowie auf die hiermit verbundenen Anforderungen an Sportinfrastruktur, Besucherlenkung, Fantrennung, ruhenden Verkehr, öffentliche Sicherheit, Schul- und Vereinssport sowie ergänzende gemeinwohlbezogene Nutzungen.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich derzeit im Wesentlichen als Fläche für Wald dar. Zur planungsrechtlichen Vorbereitung der vorgesehenen Nutzungen soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert werden. Künftig sollen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechend der geplanten Nutzungsstruktur angepasst werden. Dies betrifft insbesondere Darstellungen für Sport- und Gesundheitsnutzungen, Gemeinbedarf „Waldkindergarten“, Fanstellplätze / Parkplätze, Sportplätze, Flächen für die Niederschlagswasserbewirtschaftung sowie weiterhin zu erhaltende Waldflächen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Umfeld Ursapharm-Arena an der Kaiserlinde, Elversberg-Nord“ umfasst große Teilbereiche der Parzelle 2/30 in Flur 1 der Gemarkung Elversberg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der parallelen Flächennutzungsplan-Teiländerung ist den Planunterlagen zu entnehmen.
Abbildung: Geltungsbereich des Plangebietes
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabeih sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.
Hiermit macht die Gemeinde Spiesen-Elversberg bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes
vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
im Rathaus der Gemeinde Spiesen-Elversberg, Hauptstraße 116, 66583 Spiesen-Elversberg, Zimmer Nr. 223, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden möglich:
- Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Montag bis Donnerstag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:
- diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB,
- Planzeichnung des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen,
- Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende,
- gemeinsame Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplan-Teiländerung, Fassung für das Scoping-Verfahren / die frühzeitige Beteiligung,
In diesem Zeitraum besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter den Internetadressen
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
und
https://www.spiesen-elversberg.de
unter dem Pfad: Rathaus → Öffentliche Auslegung im Rahmen des Baurechts
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist bis einschließlich 14.08.2026 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse
poststelle@spiesen-elversberg.de
vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Hinweis nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 7 Abs. 3 UmwRG
(gilt nur für die Flächennutzungsplan-Teiländerung)
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 BauGB)
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens verarbeitet die Gemeinde Spiesen-Elversberg personenbezogene Daten aus eingehenden Stellungnahmen, z. B. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Auswertung der Stellungnahmen sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB verwendet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt, soweit dies zur Verfahrensdurchführung erforderlich ist, insbesondere an die zuständigen Gremien der Gemeinde, beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, beauftragte Planungsbüros sowie Fachgutachter.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung grundsätzlich nicht anonymisiert werden und im Zuge der Beratung in öffentlichen Sitzungen unter Nennung des Namens behandelt werden können, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Dauer des Bauleitplanverfahrens sowie darüber hinaus entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten.
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der Art. 15 bis 21 DSGVO das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Saarlandes.
Spiesen-Elversberg, den 11.07.2026
Bernd Huf
Bürgermeiste
