Amtliche Bekanntmachung
Feststellung des Jahresergebnisses 2024
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal hat in ihrer Sitzung am 30.03.2026 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 beschlossen.
Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut:
„Die Verbandsversammlung stellt den durch den von der Verbandsversammlung eingesetzten Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2024 gemäß § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit
§ 101 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) fest. Dem Verbandsvorsteher wird gem. Abs. 2 Satz 2 Entlastung erteilt.“
Den Beschluss über die Feststellung des Jahresergebnisses 2024 mache ich hiermit gemäß § 101 Absatz 3 KSVG öffentlich bekannt.
Der Jahresabschluss liegt ab dem Tage dieser Veröffentlichung im Rathaus, Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar, Zimmer 200, an sieben Tagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Sulzbach/Saar, den 17.07.2026
Michael Adam
Verbandsvorsteher
