Feststellung des Jahresergebnisses 2024 - ZWECKVERBAND NAHERHOLUNGSGEBIET RUHBACHTAL

Amtliche Bekanntmachung
Feststellung des Jahresergebnisses 2024

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal hat in ihrer Sitzung am 30.03.2026 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 beschlossen.

Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut:

„Die Verbandsversammlung stellt den durch den von der Verbandsversammlung eingesetzten Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2024 gemäß § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit

§ 101 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) fest. Dem Verbandsvorsteher wird gem. Abs. 2 Satz 2 Entlastung erteilt.“

Den Beschluss über die Feststellung des Jahresergebnisses 2024 mache ich hiermit gemäß § 101 Absatz 3 KSVG öffentlich bekannt.

Der Jahresabschluss liegt ab dem Tage dieser Veröffentlichung im Rathaus, Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar, Zimmer 200, an sieben Tagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr) öffentlich aus.

 

Sulzbach/Saar, den 17.07.2026

Michael Adam

Verbandsvorsteher