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Verkehrssicherungspflicht Grundstückseigentümer

Der Eigentümer eines Grundstücks ist für den Zustand seines Grundstücks verantwortlich. Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass der Eigentümer eines Grundstücks dafür Sorge zu tragen hat, dass auf seinem Grund und Boden niemand zu Schaden kommt. Ganz konkret auf den Baumbestand bezogen bedeutet das: Bäume, die auf einem Privatgrundstück stehen, obliegen der Verantwortung des Grundstückbesitzers. Zum Beispiel bei an Verkehrswegen wachsenden Bäumen hat der Sicherungspflichtige dafür Sorge zu tragen, dass sie nicht zu einem physischen Hindernis für den Verkehr werden. Dieser muss weiterhin gewährleisten, dass ein Baum nicht aufgrund mangelnder Pflege Gefahren für den Verkehr schafft.