BEKANNTMACHUNG DER EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „UMFELD URSAPHARM-ARENA AN DER KAISERLINDE, VERSCHWENKUNG L 112 UND NEUGESTALTUNG STADIONVORPLATZ“

BEKANNTMACHUNG DER EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „UMFELD URSAPHARM-ARENA AN DER KAISERLINDE, VERSCHWENKUNG L 112 UND NEUGESTALTUNG STADIONVORPLATZ“

BEKANNTMACHUNG DER FRÜHZEITIGEN ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Spiesen-Elversberg in seiner Sitzung am 25.06.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Umfeld Ursapharm-Arena an der Kaiserlinde, Verschwenkung L 112 und Neugestaltung Stadionvorplatz“ beschlossen hat.

In der Sitzung am 25.06.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Spiesen-Elversberg den Bebauungsplan gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die verkehrliche Neuordnung und städtebauliche Aufwertung des unmittelbaren Stadionumfeldes der Ursapharm-Arena an der Kaiserlinde.

Der Bebauungsplan betrifft den Bereich der Lindenstraße / L 112 im Umfeld der Ursapharm-Arena. Vorgesehen sind insbesondere die Verschwenkung der L 112, die Neugestaltung des Stadionvorfeldes, die Errichtung einer Bushaltebucht mit Bussteigen, die Verbesserung der Fußgängerführung, die Berücksichtigung des Radverkehrs sowie die Ordnung von Stellplätzen und sonstigen verkehrlichen Funktionen im Stadionumfeld.

Die Planung steht im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Ursapharm-Arena und des Sportparks Kaiserlinde zu einem Bundesligastandort. Die L 112 bildet dabei die zentrale Verkehrsachse vor dem Stadion und übernimmt Funktionen für den überörtlichen Verkehr, den Stadionverkehr, den Busverkehr, Fußgängerströme, Rettungsdienste, Sicherheitskräfte sowie die Anbindung der Stellplatzanlagen.

Die geplante Verschwenkung der L 112 ist nicht isoliert als Straßenbaumaßnahme zu verstehen. Sie dient der Schaffung eines leistungsfähigen, sicheren und funktionsgerechten Stadionvorfeldes. Dieses soll künftig insbesondere als Ankunfts-, Verteilungs-, Kontroll-, Sicherheits- und Aufenthaltsbereich für Besucherinnen und Besucher der Ursapharm-Arena dienen. Zugleich sollen die Belange des Straßenverkehrs, der Verkehrssicherheit, der angrenzenden Nutzungen, des Ortsbildes sowie des öffentlichen Personennahverkehrs berücksichtigt werden.

Durch die Neuordnung des Straßenraumes soll im Bereich der Südtribüne sowie an der Ecke zwischen Süd- und Westtribüne ein breiterer Fußgänger- und Aufenthaltsbereich entstehen. Damit sollen die Sicherheit und der Komfort für Stadionbesucherinnen und Stadionbesucher verbessert und Konflikte zwischen Fußgängern und dem fließenden Verkehr reduziert werden. Die geplante Bushaltebucht mit Bussteigen für insgesamt bis zu acht Busse soll dazu beitragen, dass Busse nicht mehr auf der Fahrbahn der L 112 halten müssen. Dies dient zugleich der Verkehrssicherheit für Fahrgäste und den fließenden Verkehr.

Ergänzend sind bei der weiteren Ausgestaltung des Straßenraumes die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere eine sichere Führung des Radverkehrs im Bereich der L 112, die Querungsbeziehungen im Umfeld des Stadionvorfeldes sowie die Anbindung an das übergeordnete Wege- und Erschließungssystem.

Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiesen-Elversberg stellt den Geltungsbereich als Fläche für den überörtlichen Verkehr dar. Auch wenn durch die Planung in Teilbereichen Waldflächen südlich des aktuellen Trassenverlaufs in Anspruch genommen werden, ist dies aufgrund der Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes nicht gesondert darstellbar. Eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Wesentlichen den bestehenden Straßenraum der L 112 / Lindenstraße einschließlich verschiedener Gehwege und Stellplätze entlang des Straßenraumes. Der Geltungsbereich reicht vom Siedlungsbereich des Ortsteils Elversberg im Bereich der beidseits der L 112 gelegenen Tankstellen entlang der Ursapharm-Arena und der nordwestlich des Stadions gelegenen Parkplatzflächen bis jenseits der BAB A 8. Von dort aus soll ein Gehweg in nordöstlicher Richtung bis an die Gemarkungsgrenze zur Kreisstadt Neunkirchen geführt werden.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Gemeinde Spiesen-Elversberg bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan

vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026

im Rathaus der Gemeinde Spiesen-Elversberg, Hauptstraße 116, 66583 Spiesen-Elversberg, Zimmer Nr. 223, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden möglich:

  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag bis Donnerstag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

  • diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB,
  • Planzeichnung des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen,
  • Begründung zum Bebauungsplan, Fassung für das Scoping-Verfahren / die frühzeitige Beteiligung,

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung werden im weiteren Planverfahren ausgewertet und in die Umweltprüfung eingestellt.

In diesem Zeitraum besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

und

https://www.spiesen-elversberg.de
unter dem Pfad: Rathaus → Öffentliche Auslegung im Rahmen des Baurechts

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist bis einschließlich 14.08.2026 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse

poststelle@spiesen-elversberg.de

vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 BauGB)

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens verarbeitet die Gemeinde Spiesen-Elversberg personenbezogene Daten aus eingehenden Stellungnahmen, z. B. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Auswertung der Stellungnahmen sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB verwendet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt, soweit dies zur Verfahrensdurchführung erforderlich ist, insbesondere an die zuständigen Gremien der Gemeinde, beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, beauftragte Planungsbüros sowie Fachgutachter.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung grundsätzlich nicht anonymisiert werden und im Zuge der Beratung in öffentlichen Sitzungen unter Nennung des Namens behandelt werden können, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Dauer des Bauleitplanverfahrens sowie darüber hinaus entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten.

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der Art. 15 bis 21 DSGVO das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Saarlandes.

Spiesen-Elversberg, den 11.07.2026

Bernd Huf

Bürgermeister