Erstattung von Abwassergebühren für das Jahr 2025

Es wird daran erinnert, dass der Antrag auf Erstattung der Abwassergebühren/Kanalbenutzungsgebühren für Wasser, das nicht in die Kanalisation gelangt ist (z. B. Gießwasser für den Garten), innerhalb eines Monats nach Erhalt der KEW-Rechnung gestellt werden muss.

Die erforderlichen Unterlagen sind dem Informationsblatt auf der Homepage zu entnehmen oder können telefonisch unter der Nummer 06821-7910 erfragt werden.

Anträge können per Post oder per E-Mail (Poststelle@spiesen-elversberg.de) eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.