ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Spiesen-Elversberg für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) hat der Gemeinderat am 29.04.2021
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 21.293.862,00 Euro
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 21.974.218,00 Euro
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -680.356,00 Euro
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.410.481,00 Euro
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.872.804,00 Euro
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -1.462.323,00 Euro
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.828.594,00 Euro
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.070.000,00 Euro
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 758.594,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf 1.462.323,00 Euro
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 1.580.000,00 Euro
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 10.000.000 ,00 Euro
§ 5
Eine Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebniswird nicht festgesetzt.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes
wird festgesetzt auf 680.356 ,00 Euro
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 395 v.H.
2. Gewerbesteuer 395 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 29.04.2021 beschlossene Stellenplan.
Spiesen-Elversberg, den 29.04.2021
gez.
Huf
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach den §§ 91 Abs.4 und 92 Abs.2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsicht ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Spiesen-Elversberg genehmige ich
- gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
in Höhe von 1.462.323,00 Euro
- gem. § 91 Abs. 4 KSVG den genehmigungspflichtigen Teil des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.580.000,00 Euro
St.Ingbert, 17. August 2021
Im Auftrag
gez. Thomas Kreusch
Der Haushaltsplan 2021 liegt nach der Veröffentlichung an sieben Werktagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Spiesen-Elversberg, Haupstraße 116,
Zimmer Nr. 313 zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Spiesen-Elversberg (www.spiesen-elversberg.de).
Spiesen-Elversberg, den 20.08.2021
gez.
Bernd Huf
Bürgermeister
"Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund
dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen."