Lärmschutz in Spiesen-Elversberg: Erste Maßnahmen des Landkreises Neunkirchen in Umsetzung

Der Landkreis Neunkirchen hat in Spiesen-Elversberg die ersten verkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht. In den Ortsdurchfahrten von Spiesen (L 243) und Elversberg (L 112) werden in Kürze Geschwindigkeitsreduzierungen realisiert, um die Lärmbelastung für Anwohnende spürbar zu verringern Die verkehrsrechtlichen Anordnungen liegen nun vor, sodass die Ausführung mit entsprechender Beschilderung durch den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) erfolgen kann.

Spiesen-Elversberg ist innerhalb des Landkreises die Kommune, deren Lärmaktionsplanung derzeit am weitesten fortgeschritten ist. Während in der Ortsdurchfahrt Spiesen Grenzwertüberschreitungen ausschließlich nachts vorliegen, sind die Werte in Elversberg teilweise nachts und teilweise auch ganztägig überschritten.

Weitere Maßnahmen im Landkreis sind in Vorbereitung. Für die Stadt Neunkirchen werden aktuell die Ergebnisse der Lärmberechnung erwartet.

Schon seit vielen Jahren beschäftigen sich die Städte und Gemeinden mit der Lärmaktionsplanung. Grundlage dafür bilden die strategischen Lärmkarten des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS). Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden Straßenzüge ermittelt, für die detaillierte Berechnungen sinnvoll oder erforderlich sind. In diese Berechnungen fließen zahlreiche Faktoren ein wie das Verkehrsaufkommen, die Topographie oder Bebauungsstruktur vor Ort. Werden Grenzwerte überschritten, stimmen sich Straßenverkehrsbehörde, Kommune, Straßenbaulastträger, Polizei und Ministerium darüber ab, welche Maßnahmen notwendig sind und realisiert werden können.

Die Grundlagen für die Lärmberechnung finden sich in den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) sowie den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90).

Maßnahmen werden dabei nicht von örtlichen Schallmessungen, sondern aus ermittelten Berechnungsergebnissen abgeleitet.

Info für Bürgerinnen und Bürger:

Wer sich besonders von Verkehrslärm betroffen fühlt, kann auf den Seiten des LfS die aktuellen Lärmkarten der „Strategischen Lärmkartierung – 4. Runde“ einsehen. Zudem empfiehlt sich ein Blick in die Lärmaktionsplanung der eigenen Kommune.

Bei Fragen hilft die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Neunkirchen weiter: kfz@landkreis-neunkirchen.de