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Reinigungspflichten

Die Bürgerinnen und Bürger tragen zu einem sauberen Stadtbild in Spiesen-Elversberg bei. Nachstehend finden Sie Informationen, in welchem Umfang die Anlieger für die Reinigung der Gehwege, der angrenzenden Verbindungswege und der Hälfte der Fahrbahn zuständig sind.

Die Anlieger sind verpflichtet, die öffentlichen Straßen und (Geh-)Wege, die entlang ihres Grundstücks verlaufen, bis zur Mitte der Fahrbahn auf eigene Kosten zu reinigen.

Die Reinigung umfasst: Entfernung von Verunreinigungen sowie das Sauberhalten der Regenrinne inklusive Laub, Gras und Wildwuchs zur Straße.

Reinigungsflächen sind nach Bedarf regelmäßig, aber mindestens einmal in der Woche zu säubern. Der Kehricht sowie eventueller Unrat sind dabei zu beseitigen.

Des Weiteren sind Bäume, Hecken und Sträucher, die an öffentlichen Verkehrsraum angrenzen (Gehwege und Straßen), so zu schneiden, dass diese nicht in den Verkehrsraum ragen.

Das Astwerk von Bäumen darf nicht über 3 m an Gehwegen und 4,5 m über Straßen ragen.
Verkehrszeichen dürfen nicht durch Bäume und Sträucher verdeckt werden.

Blumenkübel auf Fensterbänken müssen so gesichert sein, dass sie nicht herabfallen können.