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Satzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg über das Erheben von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 die Satzung über das Erheben von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen -Einmalbeitragssatzung- in der Gemeinde Spiesen-Elversberg beschlossen.
Diese Satzung wird hiermit gemäß § 12 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg vom 11. November 1988, zuletzt geändert durch die 1. Änderung der Satzung durch die Gemeinde SpiesenElversberg über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde SpiesenElversberg vom 13. Mai 2008 öffentlich bekannt gemacht.

Einmalbeitragssatzung