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TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH DES BEBAUUNGSPLANES „WOHNGEBIET „AM ZANKWALD UND GEORG-BAUER-STRASSE““ IN DER GEMEINDE SPIESEN-ELVERSBERG, ORTSTEIL SPIESEN

BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS UND BEKANNTMACHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER AUSLEGUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

 

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in einem Teilbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet „Am Zankwald und Georg-Bauer-Straße““ gefasst hat.

 

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Wohnbaufläche und einer Grünfläche, um die Realisierung des geplanten Wohngebietes planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan überwiegend eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dar.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst einen Teilbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Wohngebiet „Am Zankwald und Georg-Bauer-Straße““. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom vom 24.04.2024 bis einschließlich 29.05.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Spiesen-Elversberg (www. spiesen-elversberg.de) über unter folgendem Pfad: Rathaus, Öffentliche Auslegung im Rahmen des Baurechts, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

 

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus Gemeinde Spiesen-Elversberg, Hauptstraße 116, Zimmer Nr. 222, während der folgenden allgemeinen Dienststunden (Montag - Freitag 8 – 12 Uhr und Montag - Donnerstag 13 – 16 Uhr) eingesehen werden: in der Zeit vom 24.04.2024 bis einschließlich 29.05.2024.

 

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

 

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: poststelle@spiesen-elversberg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

 

Spiesen-Elversberg, 11.04.2024                                                       Bernd Huf, Bürgermeister