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Ankündigung: Lärmaktionsplan der 4. Runde

Die Gemeinde Spiesen-Elversberg schreibt derzeit im Zuge der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie den Lärmaktionsplan der Stufe III fort. Die EU verfolgt mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG das Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Zuständig für die Erarbeitung der Lärmkarten und der darauf aufbauenden Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind im Saarland die Kommunen. Wegen neuer Berechnungsverfahren sowie Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wurden alle Lärmkarten der 3. Runde für die 4. Runde neu berechnet. Die Kartierungsergebnisse der 3. und 4. Runde sind in der Regel nicht vergleichbar. Darin ist die Überarbeitung eines Lärmaktionsplanes begründet. Lärmaktionspläne sind bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen oder zu überprüfen und zu überarbeiten.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Aus diesem Grund erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Lärmsituation zu informieren und an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne aktiv mitzuwirken.

Der Gemeinderat der Gemeinde Spiesen-Elversberg hat am 25.01.2024 die Offenlegung des Lärmaktionsplanes in der vorliegenden Entwurfsfassung sowie die Beteiligung der TÖB beschlossen.

Innerhalb der Gemeinde Spiesen-Elversberg sind folgende Hauptverkehrsstraßen betroffen:

  • A8 (Bundesautobahn)
  • L112 (Lindenstraße, Heinitzstraße, St. Ingberter Straße, Elversberger Straße)
  • L243 Hauptstraße

Die L 285 (Neunkircher Straße) fand in der aktuellen Lärmkartierung keine Berücksichtigung (Unterschreitung der Kartierungsschwelle der Hauptverkehrsstraßen).

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Runde wird deshalb in der Zeit vom

15.04.2024 bis einschl. 15.05.2024

in der Gemeindeverwaltung Spiesen-Elversberg, Hauptstraße 116, im 2. OG (Flur) zu den nachstehenden Öffnungszeiten öffentlich ausgehangen.

Vormittags:

Montag bis Freitag:                   08:00 – 12:00 Uhr

Nachmittags:

Montag, Dienstag:                    13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:                             13:00 – 18:00 Uhr

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes steht zudem auf der Internetseite der Gemeinde unter folgender Adresse zum Download bereit:

https://www.spiesen-elversberg.de/ unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.

 

Sie werden gebeten zu prüfen, ob Ihre Belange berührt sind und haben die Möglichkeit in dem Zeitraum vom 15.04.2024 bis einschl. 15.05.2024 zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Schriftliche Stellungnahmen können bei der Gemeinde, Hauptstraße 116, 66583 Spiesen-Elversberg oder per E-Mail an a.fassbender@spiesen-elversberg.de eingereicht werden.

Spiesen-Elversberg, 26. März 2024

Gez.

Huf

Bürgermeister